
Pflegeeltern, die ein Pflegekind vor Vollendung des 10. Lebensjahres aufgenommen haben, sollten möglichst frühzeitig eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, damit die ihnen zustehende Rente gutgeschrieben wird. Darauf weist der Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern (PFAD e.V.) hin.
Hintergrund ist ein Passus in der Sozialgesetzgebung, nach dem eine Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten pro Kind nur einmal erfolgen kann. Wenn für Andere (z.B. die leiblichen Eltern) bereits Leistungen bindend festgestellt wurden, lässt sich das nicht revidieren. Deshalb ist eine rechtzeitige Klärung beim Rentenversicherungsträger wichtig.
Weitere Informationen auf pfad-bv.de
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